Chorreisen Musterkatalog

CCO-Tours GmbH | Lerchenstr. 13, D-66793 Schwarzenholz

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AGB

1. Abschluß des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an.

1.2 Ihre Anmeldung erbitten wir möglichst rechtzeitig auf dem dafür vorgesehenen Reisevertrag.

1.3 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

1.4 Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Reisebestätigung zustande. Die vorliegenden Reise-bedingungen werden Vertragsbestandteil. Die schriftliche Reisebestätigung erfolgt spätestens 10 Tage nach Eingang der Anmeldung.

2. Bezahlung

2.1 Nach Erhalt unserer Reisebestätigung bitten wir Sie eine Anzahlung von € 30,– p.P. (bei Bus- und Bahnreisen) zu leisten sowie den Rest des Rechnungsbetrages spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung auszugleichen, damit eine fristgerechte Zusendung der Reiseunterlagen gewährleistet ist.

2.2 Über die Zahlungseingänge erhalten sie von uns einen Sicherungsschein (lnsolvenzversicherung).

2.3 Erklärt der Reiseveranstalter, daß er die Reiseanmeldung nicht annehmen kann, so wird er eine etwa geleistete Anzahlung unverzüglich zurückerstatten.

2.4 Die Reiseunterlagen erhalten Sie spätestens 5 Tage vor Reisebeginn. Voraussetzung ist jedoch, daß unserer Buchhaltung die Bestätigung darüber vorliegt, daß der gesamte Reisepreis auf unserem Konto eingezahlt wurde.

3. Leistungen

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

3.2 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen für Ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters.

4. Fahrdurchführung bei Busreisen

4.1. Fahrten werden nur von Busunternehmen, die im Besitz der entsprechenden Genehmigungen nach dem PBefG sind, durchgeführt. Wir selbst verfügen über keine eigenen Reisebusse.

4.2 Die Fahrzeughalter haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gemäß der Verordnung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen.

4.3 Die Mitnahme von Gepäck erfolgt auf eigene Gefahr des Reisenden, er hat auf die Ver- und Entladung besonders zu achten, da bei Verlust, Beschädigung oder Entwendung kein Ersatz geleistet wird. Wir empfehlen den Abschluß einer zusätzlichen Reisegepäckversicherung.

5. Leistungs- und Preisänderungen

5.1 Die Angaben über Programm, Leistungen und Preise entsprechen der Reisebestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach dem Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, sowie die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

5.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.3. Bei Leistungsänderungen hat der Reiseteilnehmer ein kostenloses Rücktrittsrecht, falls die Änderung diesem nicht zumutbar ist.

6. Stornierun der gesamten Gruppe (Bus- und Bahnreisen)

6.1 Die gesamte Gruppenreise (nur bei Busreisen) kann bis zum 61. Tag vor Reiseantritt kostenlos schriftlich storniert werden. Nach dem 61. Tag vor Reiseantritt fallen nur dann Kosten für die Gruppe an, wenn diese von unseren Vertrags- und Leistungserbringer dem Reiseveranstalter in Rechnung gestellt werden.

7. Stornierung einzelner Reiseteilnehmer (Bus- und Bahnreisen)

7.1 Einzelne Reiseteilnehmer können kostenlos bis zum Tag der Abreise stornieren, sofern nicht die im Reisevertrag angegebenen Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird.

7.2 Falls dem Reiseveranstalter von einzelnen Vertrags- und Leistungsträgern Stornierungskosten berechnet werden, werden diese an den Kunden weitergegeben

8. Aufhebung des Vertrages

8.1 Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt durch Krieg, Arbeitskämpfe, innere Unruhen, Epidemien, hoheitlicher Anordnungen und andere gleichartige Gründe sowie wegen vom Reiseveranstalter nicht zu vertretende Unmöglichkeit erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten.

8.2 Bei Rücktritt vor Reisebeginn erhält der Kunden den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die infolge des Aufhebungsvertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen.

8.3 Bei Kündigung des Vertrages hat der Reiseveranstalter lediglich Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen für die erbrachten Leistungen.

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für

1. die gewissenhafte Reisevorbereitung,

2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,

3. die Richtigkeit der Leistungsbescheinigungen und

4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und -ortes.

10. Gewährleistung

10.1 Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reisende kann die Ersatzleistung aus wichtigem, objektiv erkennbaren Grund ablehnen.

10.2. Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen; in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand der dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.

10.3.Kündigung des Vertrages

Leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt er, daß Abhilfe nicht möglich ist, und wird die Reise infolge der nicht vertragsmäßigen Erbringung erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so erhält der Reisenden den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

10.4 Schadensersatz

Sofern der Reiseveranstalter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadensersatz verlangen.

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:

a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

11.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

12. Mitwirkungspfficht

12.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Ist ihre örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern und dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen schuldhaft nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

13. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

13.1 Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

13.2 Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise.

14. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

15. Veranstalter

Chor-Concept-Tours GmbH

Weitere Ziele und individuelle Chorreisen auf Anfrage

Wir arbeiten gerne für Ihren Chor ein individuelles Angebot aus und freuen uns schon auf Ihre Anfrage!

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